Beteiligung der Öffentlichkeit
icon.crdate16.01.2024
gem. § 11 Badegewässerverordnung (BadegVO)
Badegewässerüberwachung am Reiglersbachstausee 2023
Aufgrund der Badegewässerverordnung (BadegVO) Baden – Württemberg vom 16. Januar 2008 über die Bewirtschaftung der Badegewässer ist die Gemeinde Stimpfach verpflichtet, vor der Badesaison die Badegewässer zu benennen und bekannt zu geben.
Als Badegewässer wird die Gemeinde Stimpfach dem Landratsamt Schwäbisch Hall den Reiglersbachstausee melden.
Diese Verordnung regelt insbesondere die Überwachung der Badegewässer. § 11 BadegVO sieht vor, dass der betroffenen Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben wird, sich bei der Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung der jährlichen Liste der zu überwachenden Badegewässer durch die Gemeinden zu beteiligen.
Zu diesem Zweck können Sie Vorschläge, Bemerkungen und Beschwerden hinsichtlich der Wasserqualität bei der Gemeinde, aber auch bei den zuständigen unteren Gesundheitsbehörden bei den Stadt- und Landkreisen bis spätestens 16.02.2024 vorbringen.
Die Wasserqualität des Naturbades "Rückhaltebecken Reiglersbach" wird während der Badesaison (Mai bis September) regelmäßig untersucht. Die aktuellen Ergebnisse werden jeweils am Kiosk ausgehängt.
Ansprechpartner bei der Gemeindeverwaltung sind Frau Kohnle und Frau Ziegler, Telefon 07967/9001-22, E-Mail: ortsbehoerde@stimpfach.de.