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Herbstlaub
Skulptur 1000 Jahre Stimpfach
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Der Landkreis Schwäbisch Hall informiert:

icon.crdate16.01.2024

Auswirkungen der Änderung der Landesbauordnung

Die Änderung der Landesbauordnung am 25.11.2023 erfolgte im Hinblick auf die Digitalisierung von Baugenehmigungsverfahren.

Noch in diesem Jahr soll die Website „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ (VibaBW) vom Land Baden-Württemberg an den Start gehen, über welche dann zukünftig die digitale Antragsstellung und -bearbeitung erfolgen soll.
Die wesentlichen Änderungen der LBO beziehen sich insbesondere auf den Verfahrensablauf von Anträgen und die künftige Nachbarbeteiligung.
Das Einreichen
Alle Anträge (Kenntnisgabeverfahren, vereinfachtes Verfahren, allgemeines Verfahren, Bauvoranfrage) müssen künftig direkt bei der unteren Baurechtsbehörde eingereicht werden und nicht mehr, wie bisher, über die Bürgermeisterämter. Die Gemeinden werden unverzüglich über die Vorhaben informiert.
Die Nachbarbeteiligung
Eine Benachrichtigung von Nachbarn erfolgt nur noch bei direkten Angrenzern und hier nur noch bei Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften. Dadurch soll das Verfahren erheblich verschlankt werden.
Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften müssen vom Bauherrn in allen Verfahren gesondert beantragt werden. Dies bedeutet, dass nicht mehr automatisch in jedem Verfahren eine Angrenzeranhörung durchgeführt wird.
Sollte eine Angrenzeranhörung nach Prüfung durch die untere Baurechtsbehörde erforderlich sein, wird diese wie bisher durch die Bürgermeisterämter durchgeführt.
Nur noch digital
Nach aktueller LBO-Fassung können Anträge und Bauvorlagen elektronisch eingereicht werden. Ab 01.01.2025 ist die Antragsstellung nur noch in digitaler Form möglich.
Bis die Website „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ zum Einsatz kommt, erfolgt die digitalen Antragstellung im Rahmen der üblichen Möglichkeiten (E-Mail oder Cloud).