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Herbstlaub
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LEADER-Förderung von Projekten im ländlichen Raum wieder möglich

icon.crdate01.02.2024

Erster Projektaufruf 2024

Den Auftakt der neuen Förderperiode macht ein Projektaufruf, der sich gezielt an Projekte im Bereich der Landschaftspflege richtet. Außerdem können in diesem Projektaufruf innovative Projektvorhaben von Frauen im Rahmen einer Existenzerweiterung oder private, nicht investive Projekte, wie beispielsweise Kunst- und Kulturveranstaltungen gefördert werden. Auf die LEADER-Förderung können sich ab sofort Privatpersonen, Vereine und Verbände, Unternehmen und Kommunen sich mit ihren Projektideen bewerben.
Die Projekte müssen in der Jagstregion umgesetzt werden und eine hinreichende Projektreife aufweisen. Das heißt, die Projektplanungen müssen zum Zeitpunkt der Projekteinreichung so weit fortgeschritten sein, dass die Kosten klar definiert werden können und erforderliche Genehmigungen bereits beantragt wurden.

Die Einreichfrist für die Projektanträge ist der 01. März 2024. Eine Auswahl der eingegangenen Projektanträge wird voraussichtlich am 15. Mai 2024 vom Entscheidungsgremium der Jagstregion getroffen. Entscheidend die Auswahl der Projekte ist der Beitrag, den diese zur Umsetzung des Regionalen Entwicklungskonzepts der Jagstregion leisten. So müssen sich die Projekte in mindestens eines der Handlungsfelder einordnen lassen: „Zukunftsfähige Kommune“, „Nachhaltiges Wirtschaften“, „Aktive Bürgerschaft“. Insgesamt stehen in diesem Projektaufruf rund 42.500 Euro an Landesmitteln zuzüglich entsprechender EU-Mittel zur Verfügung.
Die Geschäftsstelle in Ellwangen steht für Fragen rund um die Anforderungen und Voraussetzungen zur Verfügung. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme wird ausdrücklich empfohlen (info@jagstregion.de, Tel.: 07961 567 3362).
Weitere Details zum Projektaufruf sind auf der Website der Jagstregion (www.jagstregion.de) zu finden.