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Herbstlaub
Skulptur 1000 Jahre Stimpfach
Blumenbild 1000 Jahre

Vor dem Reiseantritt

 

Vergleichen Sie bei der Urlaubsplanung die Angaben der Veranstalter in deren Katalogen. Kataloge müssen klare und genaue Angaben über die jeweiligen Reisen enthalten.

Soweit im Reisekatalog Angaben gemacht werden, müssen sie deutlich lesbar, richtig, klar und vollständig sein. Die Informationen müssen zudem dort abgedruckt sein, wo Reisende sie erwarten.

Der Katalog muss Angaben über folgende Punkte enthalten:

  • Reisepreis
  • Höhe einer zu leistenden Anzahlung
  • Fälligkeit des restlichen Reisepreises

Je nachdem, ob sie für die Reise von Bedeutung sind, kommen noch weitere Angaben hinzu, zum Beispiel:

  • Transportmittel (Merkmal und Klasse)
  • Unterbringung (Art, Lage, Kategorie oder Komfort und Hauptmerkmale)
  • Mahlzeiten
  • Reiseroute
  • Pass- und Visumerfordernisse für Angehörige des Mitgliedstaates, in dem die Reise angeboten wird sowie Angaben zu gesundheitspolizeilichen Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind
  • Mindestteilnehmerzahl für die Durchführung der Reise (falls erforderlich)
    Außerdem muss der Veranstalter angeben, bis zu welchem Zeitpunkt vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn den Reisenden die Erklärung spätestens zugegangen sein muss, dass die Teilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird.

Die im Reisekatalog enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend!

Hinweis:

  • Angaben im Reisekatalog über die Verhältnisse am Urlaubsort und landestypische Besonderheiten sind nicht vorgeschrieben. Sie sollten sich also selbst über Ihr Reiseland informieren.
  • Beschäftigen Sie sich auch mit den allgemeinen Reisebedingungen. Dort finden Sie Regelungen über den Reiserücktritt, Rücktrittskosten, Pflichten des Reisekunden sowie Haftung und Ausschlussfristen vor der Buchung der Reise.
 

Freigabevermerk

 

Dieser Text entstand auf Grundlage der im Portal unseres Kooperationspartners Freistaat Sachsen veröffentlichten Version. Das Innenministerium hat ihn am 15.05.2017 zur Publikation freigegeben.