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Bericht

icon.crdate14.06.2023

aus der Gemeinderatssitzung vom 22.Mai.2023

Bebauungsplan „Breitwiesen II“
hier: Beratung und Abwägung der eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen

Die Planungen für die Erweiterungen des Gewerbegebietes „Breitwiesen“ in Randenweiler ziehen sich schon sehr lange. Erste Überlegungen gab es bereits 1999 noch zu Zeiten von Herrn BM Lenz. Wieder aufgegriffen wurden die Planungen dann im Jahr 2014 mit einer neuen Planung und einem entsprechenden Aufstellungsbeschluss. Es wurde eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Bürger gestartet. Bei diesem Stand wurde das Verfahren gestoppt. Ein unklares artenschutzrechtliches Gutachten sowie Stellungnahmen von Regierungspräsidium und Regionalverband erschienen damals nahezu unüberwindbar. Konkret wurde von den genannten Behörden der Bedarf des Gewerbegebietes angezweifelt und es wurde eine extrem geschützte Schmetterlingsart vermutet. In den Folgejahren hat es dann konkret an der Nachfrage gefehlt, so dass sich die Gemeinde zunächst auf den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Gewerbegebiet Hauber“ im Sperrhof konzentriert hat. Außerdem wurde versucht, auf konkrete Nachfrage ein Gewerbegebiet in Rechenberg auszuweisen und sich am interkommunalen Gewerbegebiet in Bergbronn zu beteiligen. In Rechenberg hat sich die Anfrage eines Unternehmens dann erledigt und in Bergbronn waren die Wünsche der Standortkommunen Kressberg und Fichtenau zu groß, so dass kein Platz für eine Beteiligung Stimpfachs war. Im Jahr 2019 wurden die Planungen dann wiederaufgenommen. Die Firma Hosta hatte konkrete Erweiterungswünsche, was die Ausweisung eines neuen Gewerbegebietes „Greut“ notwendig machte. Dieser wurde im folgenden Tagesordnungspunkt ebenfalls behandelt. „Greut II“ und „Breitwiesen II“ hängen durch die Erschließung zusammen. Somit wurden auch die Planungen für „Breitwiesen II“ mit einem neuen Ing-Büro wiederaufgenommen. Das artenschutzrechtliche Gutachten wurde konkretisiert und die vermutete Schmetterlingsart konnte ausgeschlossen werden. Weitere Gutachten wie ein Schallschutzgutachten wurden wie gefordert eingeholt, Gespräche mit Behörden zur Ausräumung von geäußerten Bedenken geführt. Des Weiteren liegen der Gemeinde Schreiben von örtlichen Firmen vor, die sich hier ansiedeln möchten, so dass der Großteil der Fläche für konkreten örtlichen Bedarf ausgewiesen wird, wie dies auch von RP und Regionalverband gefordert wird. BM Strobel stellt die Planung sowie die Abwägung ausführlich anhand von Planunterlagen vor. Ziel der Beratung soll die Abwägung der gemachten Anregungen und Einwendungen sein. Die damit aktualisierten Planungen gehen dann in die zweite Beteiligungsrunde von Behörden und der Bevölkerung mit dem Ziel eines anschließenden Satzungsbeschlusses. Der Gemeinderat beschließt einstimmig:Die eingegangenen Anregungen und Einwendungen zum Bebauungsplan „Breitwiesen II“ werden zur Kenntnis genommen. Der Gemeinderat wägt diese wie von der Verwaltung vorgeschlagen ab.

  1. Die eingegangenen Anregungen und Einwendungen zum Bebauungsplan „Breitwiesen II“ werden zur Kenntnis genommen. Der Gemeinderat wägt diese wie von der Verwaltung vorgeschlagen ab.
  2. Der Bebauungsplan „Breitwiesen II“ mit Satzung und allen Anlagen wird nach § 1 in Verbindung mit § 2 BauGB gebilligt und nach § 3 öffentlich ausgelegt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt die Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs 1 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen und an der Planfeststellung weiter zu beteiligen.

Die Verwaltung wird beauftragt die Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs 1 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen und an der Planfeststellung weiter zu beteiligen
hier: Beratung und Abwägung der eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen

Im Februar 2019 hat der Gemeinderat auf Antrag der Firma Hosta beschlossen, einen Bebauungsplan „Greut II“ für die Erweiterung der Firma aufzustellen. Im Mai 2019 wurde dem Gremium eine Planung vorgestellt und ein entsprechender Aufstellungsbeschluss gefasst. Anlass waren damals konkrete Erweiterungspläne der Firma auf der sich südl. des Firmengeländes angrenzenden Fläche. Diese ist im FNP bereits als Erweiterungsfläche für die Firma Hosta ausgewiesen. Überplant werden soll zum einen diese aktuell landwirtschaftlich genutzte Fläche aber auch das südliche Betriebsgelände, das derzeit nicht überplant ist. Für diesen Bereich wurde bereits 1979 ein komplettes Bebauungsplanverfahren durchgeführt, der Plan aber letztlich nicht in Kraft gesetzt. Da die Firma die Baugenehmigung für die hier errichteten Anlagen bereits im Parallelverfahren erhalten hatte, wurden diese letztlich auf einer nicht überplanten Fläche im faktischen Außenbereich errichtet. Dies soll mit dem nun laufenden Verfahren korrigiert werden. Die 2019 konkreten Erweiterungswünsche haben sich 2020 zwar zerschlagen, was zunächst zu einem Halt der Planungen geführt hat. Die Firma Hosta führt jedoch seit einiger Zeit eine konsequente Neuorganisation Ihrer Standorte durch, so dass jederzeit ein neuer Bedarf entstehen kann. Des Weiteren soll der derzeit nicht überplante Bereich des Bestandsgeländes formal überplant werden, da geplante Änderungen in diesem Bereich sonst nicht möglich sind. Der Planungsstand ist derselbe wie schon im Top 2 im Gewerbegebiet „Breitwiesen II“ auf der anderen Straßenseite der B290. Man befindet sich nach der vorzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung. Mit den Behörden, die Stellungnahmen abgegeben haben, wurden teilweise Gespräche geführt, um deren Bedenken auszuräumen. BM Strobel stellt die Planungen ausführlich anhand von Planunterlagen vor. Ziel der Beratung ist die Abwägung der eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen, damit das Verfahren weitergeführt werden kann. Es schließt sich dann die zweite Auslegungsrunde an, in der Bürger wie Behörden ein zweites Mal die Gelegenheit bekommen, die Unterlagen einzusehen und dazu Stellung zu nehmen, bevor dann ein Satzungsbeschluss erfolgt. Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

  1. Die eingegangenen Anregungen und Einwendungen zum Bebauungsplan „Greut II“ werden zur Kenntnis genommen. Der Gemeinderat wägt diese wie von der Verwaltung vorgeschlagen ab.
  2. Der Bebauungsplan „Greut II“ mit Satzung und allen Anlagen wird nach § 1 in Verbindung mit § 2 BauGB gebilligt und nach § 3 öffentlich ausgelegt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt die Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen und an der Planfeststellung weiter zu beteiligen.

Dorfhaus Randenweiler
hier: Vorstellung des aktuellen Planungsstandes

Nach dem Neubau des FFW-Magazins in Stimpfach steht das Magazin in Randenweiler leer und aus der Bevölkerung kam der Wunsch, dieses zu einem Dorfhaus umzubauen, da es in Randenweiler keinerlei Möglichkeiten für die Bürgerschaft gibt, sich zu treffen. Das Magazingebäude wurde bereits früher für Feste wie zum Beispiel zur Maibaumhocketse oder zum Weihnachtssingen genutzt, ohne dass hier Einrichtungen wie WC oder Wasser/Abwasser etc. vorhanden sind. Im Haushaltsplan sind für das Jahr 2024 Mittel in Höhe von 200.000 € vorgesehen. Die Verwaltung wurde beauftragt, zusammen mit Architekt Günther eine Planung für den Umbau zu erarbeiten. Im Oktober 2022 wurde ein erster Planungsentwurf mit Vertretern der Bürger besprochen und anschließend Änderungswünsche eingearbeitet. Seit Januar 2023 lag der geänderte Planentwurf dann wieder bei den Vertretern der Bürger Randenweilers zur erneuten Diskussion. Anfang Mai 2023 wurden die Planungen dann mit Verwaltung und Architekt besprochen. In der Sitzung wird der nun erreichte Planungsstand dem Gemeinderat vorgestellt. Das alte Magazin soll erhalten und um einen Lagerraum samt WC erweitert werden. In das Bestandsgebäude soll eine Thekenküche eingebaut und das Gebäude nach Norden geöffnet werden. Dafür soll das bestehende Tor gegen eine Verglasung ausgetauscht werden, die geöffnet werden kann. Im Außenbereich soll das Loch für den Maibaum versetzt und Platz für Sitzmöglichkeiten geschaffen werden. Es ist ebenfalls ein Vordach vorgesehen. BM Strobel erläutert die Planungen näher. Treffen diese auf Zustimmung, kann die Planung konkretisiert werden mit dem Ziel, Zuschussreife bis September 2023 zu erreichen, damit entsprechende Anträge gestellt werden können. Während über den Winter dann auf eine Zuschussentscheidung gewartet werden muss, könnte die Baugenehmigung eingeholt und die Ausschreibung vorbereitet werden.
Das Gremium bespricht den aktuellen Planungsstand, äußert Bedenken und diskutiert darüber. Im Anschluss beschließt der Gemeinderat einstimmig: Die Verwaltung wird damit beauftragt, die Planungen weiter zu verfeinern, bis Herbst Zuschussreife zu erreichen und Zuschüsse dann auch zu beantragen.

Schöffenwahl 2023 für die Amtszeit 2024 – 2028;
hier: Wahl für die Aufnahme in die Vorschlagsliste

  1. Schöffe
  2. Jugendschöffe

In diesem Jahr steht die Wahl der Schöffen an. Zur Vorbereitung der Wahl haben die Gemeinden den Auftrag, Vorschlagslisten aufzustellen. Gemäß § 36 Abs. 4 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) sind von der Gemeinde Stimpfach 2 Personen für die Vorschlagsliste als Schöffe zu wählen. Für das Amt der Jugendschöffen sind aus der Gemeinde 2 Personen zu benennen. Es sollen ebenso viele Männer wie Frauen vorgeschlagen werden. Für die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste der Schöffen ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Gemeinderatsmitglieder, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Gemeinderatsmitglieder (8 Stimmen) erforderlich. Die Gemeindeverwaltung hat in KW 7, 13 und 15 im Mitteilungsblatt sowie ab Mitte Februar auf der Homepage der Gemeinde die Aufforderung zur Meldung bzw. zur Bewerbung als Schöffe oder Jugendschöffe veröffentlicht. Bis heute haben sich für das Amt des Schöffen zwei Personen und für das Amt des Jugendschöffen nur eine Person beworben.
Nach § 33 GVG sollen zum Amt eines Schöffen nicht berufen werden:

  1. Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das fünfundzwanzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden;
  2. Personen, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden;
  3. Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen;
  4. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind;
  5. Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind;
  6. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.

Nach dem Beschluss der Aufnahme der Personen in die Vorschlagsliste der Schöffen wird diese 1 Woche lang zur Einsichtnahme ausgelegt. Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist schriftlich oder zu Protokoll mit Begründung Einspruch erhoben werden. Danach werden die Vorschlagslisten an das Amtsgericht übersandt. Der Vorschlagsliste für die Jugendschöffen muss vom Gemeinderat nicht zugestimmt werden, diese wird an das Landratsamt Schwäbisch Hall übermittelt, vom Jugendhilfeausschuss des Kreistages beschlossen und vom Jugendamt öffentlich ausgelegt. Das Jugendamt legt die Vorschlagsliste dem entsprechenden Amtsgericht vor.

zu a) Schöffe
Für das Amt des Schöffen haben sich beworben:

  • Ulrike Merz,
  • Fabian Götz

zu b) Jugendschöffe
Für das Amt des Jugendschöffen hat sich eine Person beworben:

  • Rosemarie Deininger-Ottenwälder

Nach der Wahl der Schöffen wird die Vorschlagsliste 1 Woche ausgelegt. Danach wird noch eine Einspruchsfrist von 1 Woche eingeräumt, bevor die Vorschläge für das Schöffenamt an das Amtsgericht gemeldet werden. Die Vorschläge für das Jugendschöffenamt werden ohne Auslegung an das Landratsamt weitergemeldet.
Der Gemeinderat wählt die genannten Bewerber als Schöffen bzw. zum Amt des Jugendschöffen und beauftragt die Verwaltung die erforderlichen Schritte zu veranlassen.

Einvernehmen zu Bauvorhaben nach § 36 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat stimmte dem folgenden Bauvorhaben zu und erteilte sein Einvernehmen:

  • Nutzungsänderung, ehemaliger Stall soll zu Lagerraum werden, Flst.Nr. 1564, Weipertshofen
  • Bauvoranfrage Neubau Containergebäude, Flst.Nr. 245/12, Weipertshofen
  • Überdachung bestehendes Fahrsilo für PV-Anlage und Holzlagerung, Flst.Nr. 2155/1, Gerbertshofen

Bekanntgabe, Verschiedenes und Anfragen
Verwaltung

Radstation
BM Strobel informiert über die beiden neuen Radstationen der Gemeinde Stimpfach, an welchen Werkzeuge für kleine Fahrradreparaturen zur Verfügung stehen. In der Gemeinde wurden zwei dieser Service-Punkte aufgestellt. Zum einen am Radweg im Wiesental und am Reiglersbachstausee. Für die beiden Stationen erhielt man eine Fördersumme von ca. 2000 €. Der Restbetrag von ca. 2300 € wurde vom Nachbarschaftshilfeverein gespendet von der auch die Idee der Radstationen kam. BM Strobel bedankt sich vielmals beim Nachbarschaftshilfeverein für diese tollen Stationen. Er bedankt sich auch für die Theateraufführungen, welche ebenfalls vom Nachbarschaftshilfeverein organisiert wurden.

Kriminalitätsstatistik
BM Strobel teilt dem Gremium mit, dass die Delikte in der Gemeinde Stimpfach rückläufig sind. Bei vielen anderen Gemeinden sehe dies genau andersherum aus. Auf Kreisebene sei die Gemeinde Stimpfach nach wie vor die sicherste Gemeinde.

Baustelle B290
Die Bauarbeiten sind sehr gut im Zeitplan. Der 1. Bauabschnitt kann bald abgeschlossen werden. Hier fehlen nur noch die Bankettarbeiten, Fahrbahnmarkierungen und die Leitpfosten. Die Vollsperrung für den nächsten Abschnitt startet nach Pfingsten. Aktuell wird die Notwasserversorgung in Randenweiler aufgebaut, weshalb Randenweiler dann am Freitag, 02.06.2023 von 15-19 Uhr kein Wasser haben wird. Die Vollsperrung dauert voraussichtlich 3 Monate. Auf der Homepage der Gemeinde werden auch wöchentlich Bilder und auch Berichte eingefügt.

Kindergartenausschuss
Am Montag, 12.06.2023 um 12:30 Uhr wird die nächste Kindergartenausschusssitzung stattfinden. Hier wird es um die Kindergartengebühren, die Bedarfsumfrage und verschiedene Personalangelegenheiten gehen, informiert BM Strobel.

Gemeinderat
Hundetoilette Weipertshofen
Ein GR wünscht eine Hundetoilette am Dorfgemeinschaftshaus in Weipertshofen. Man werde hier nun einen Aufruf im Gemeindeblatt vornehmen und sollte sich hier dann nichts weiter ändern, werde man eine Hundetoilette aufstellen.

MVZ Stimpfach
Ein GR möchte wissen, ob es sein kann, dass das MVZ in Stimpfach nur noch 10 Blutentnahmen am Tag tätigt und alle weiteren Patienten dann nach Crailsheim müssen. BM Strobel wird der Sache nachgehen und mit der Praxis sprechen.

Wiesental-Forum
Eine GRin spricht die Parksituation am Wiesental-Forum an. Es passiert sehr oft, dass die Leute einfach nicht wissen, wo sie parken dürfen und dann falsch parken. Die Frage stellt sich, nach einer Methode, wie das Falschparken verhindert werden kann. Mit einer Schranke, welche sich im Alarmfall von alleine öffnet, das wäre eine Lösung. BM Strobel bittet die Vereine hier Aufklärungsarbeit zu leisten.
Des Weiteren weißt die GRin darauf hin, dass am Wiesental-Forum noch die Fahrradständer fehlen und das Geländer für die Rampe des barrierefreien Aufgangs wäre ihr auch noch sehr wichtig. BM Strobel teilt mit, dass das Gerüst rein rechtlich nicht notwendig wäre, man könnte aber mit Beschluss des Gremiums ein Steckgerüst anbringen lassen. Um die Fahrradständer wird sich die Verwaltung kümmern. Das Gremium wünscht, dass man sich die Situation wergen der Rampe nochmal bei Tageslicht anschaut. Es kam auch der Hinweis, dass der Bewegungsmelder für das Außenlicht nicht funktioniert.

Straße Ölmühle bis Sperrhof
Ein GR teilt mit, dass hier im Kreuzungsbereich mit dem Fahrbahnbelag etwas nicht richtig ist. Hier sei der Bauhof bereits dran und wird dies reparieren.

Zebrastreifen
Eine GRin möchte wissen, wie weit es nun mit den Zebrastreifen ist. Hier teilt BM Strobel mit, dass diese Angelegenheit leider immer noch beim Landratsamt als zuständigem Straßenbaulastträger liegt.

Bautzengasse
Ein GR möchte wissen, warum die Bautzengasse keine Tempo 30 Zone ist, da doch alle Baugebiete Tempo 30 haben. Dieser Sachverhalt ist bereits schon auf der Liste für die nächste Verkehrsschau.

Beblasung Neubaugebiete
Ein GR erkundigt sich nochmals wegen der Beblasung mit Breitband der Neubaugebiete.

Löschwasserversorgung
Ein GR möchte wissen, welche Hydranten während der Bauphase in Randenweiler aktiv sind. Dies sollte die Feuerwehr für den Notfall wissen. BM Strobel wird beim nächsten Jour-Fix-Termin dies klären.

Beschaffung Feuerwehrkleidung
Ein GR informiert sich, wer bei der Feuerwehr die Einsatzkleidung besorgt, da hier ein Mangel herrscht. Für die Mittelanmeldung und Beschaffung ist die Feuerwehr selbst zuständig.

Strecke Lohr – Käsbach
Ein GR informiert das Gremium, dass die Visco die Strecke zwischen Lohr und Käsbach nochmal aufgraben muss, da die Beblasung nicht durchgeht.

Festzelt
Ein GR möchte wissen, ob der Vertrag für das Festzelt für das 1000-jährige Jubiläum nun unterschrieben sei. Die Unterschrift erfolgt in den nächsten Tagen, sagt BM Strobel.