Sitzungsberichte: ChangeMe

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Stimpfach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Herbstlaub
Skulptur 1000 Jahre Stimpfach
Blumenbild 1000 Jahre

Bericht

icon.crdate16.07.2024

aus der Gemeinderatssitzung vom 24. Juni 2024

Baumaßnahme Eichishof
hier: Baustellenbesichtigung

Die Baustelle im Eichishof läuft nun seit rund 2 Monaten. Die Baustelle ist im Zeitplan und auch im Kostenplan, so BM Strobel. Das Gremium geht gemeinsam mit Ingenieur Grimm, BM Strobel und einigen Zuhörern die Baustelle ab. BM Strobel erläutert den Baufortschritt an verschiedenen Stellen. Am Beginn der Baustelle, in der Senke vor dem Eichishof (aus Richtung Rechenberg kommend), hatte man zu Beginn kleine Probleme, da es hier sehr nass war. Im Großen und Ganzen läuft die Baustelle sehr gut, auch Dank Gemeinderat Hofmann, da er in stetigem Kontakt mit dem Polier der Baufirma und den Anwohnern ist. Der Regenwasserkanal liegt nun in der Straße, das Glasfaser wird auch gleich mitverlegt. Der Verteilerkasten liegt direkt neben der Bushaltestelle. Grundsätzlich wird sich die Straße am alten Fahrbahnbestand orientieren. Die Straßenbeleuchtung wird direkt von der ODR geplant. Hier sind 7 LED-Lampen geplant. Es wird auf der gesamten Strecke pro Seite jeweils vier Ausweichstellen geben, damit der Verkehr gut durchkommt. Der nächste Schritt sind nun die Bordsteine, die verbaut werden sollen. Die Tragschicht soll zügig verlegt werden, damit die Anwohner wieder auf ihre Grundstücke kommen. Weiter wird dann auch mit dem LOS 2, den Außenstrecken zeitnah weitergemacht, um die Baustelle dann nach den großen Ferien beenden zu können. Zu LOS 2 wird später in der Sitzung nochmal besprochen, ob das Nachtragsangebot für die Nebenstrecken angenommen werden soll. Man sieht vor Ort bereits, dass die Außenstrecken unter den Baumaßnahmen sehr strapaziert wurden.

Kommunalwahl 2024
a)        Feststellung evtl. Hinderungsgründe nach § 29 GemO für die am 09.06.2024 gewählten Gemeinderäte

Nach der Gemeindeordnung (GemO) ist vom amtierenden Gemeinderat festzustellen, ob bei der am 09.06.2024 stattgefundenen Gemeinderatswahl für die gewählten Mitglieder Hinderungsgründe nach § 29 Abs. 1 GemO bestehen. Die Feststellung durch den Gemeinderat hat vor der Einberufung der ersten Sitzung des neuen Gemeinderats zu erfolgen.
Gemeinderäte können nicht sein:
•          Beamte und Arbeitnehmer der Gemeinde,
•          Beamte und Arbeitnehmer eines Gemeindeverwaltungsverbands, eines  Nachbarschaftsverbands und eines Zweckverbands, dessen Mitglied die Gemeinde ist, sowie der erfüllenden Gemeinde einer vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft, der die Gemeinde angehört,
•          leitende Beamte und leitende Arbeitnehmer einer sonstigen Körperschaft des öffentlichen Rechts, wenn die Gemeinde in einem beschließenden Kollegialorgan der Körperschaft mehr als die Hälfte der Stimmen hat, oder eines Unternehmens in der Rechtsform des privaten Rechts, wenn die Gemeinde mit mehr als 50 vom Hundert an dem Unternehmen beteiligt ist, oder einer selbstständigen Kommunalanstalt der Gemeinde oder
            einer gemeinsamen selbstständigen Kommunalanstalt, an der die Gemeinde mit mehr als 50 vom Hundert beteiligt ist,
•          Beamte und Arbeitnehmer einer Stiftung des öffentlichen Rechts, die von der Gemeinde verwaltet wird,
•          Beamte und Arbeitnehmer der Rechtsaufsichtsbehörde, der oberen und der obersten Rechtsaufsichtsbehörde, die unmittelbar mit der Ausübung der Rechtsaufsicht befasst sind, sowie leitende Beamte und leitende Arbeitnehmer der Gemeindeprüfungsanstalt.
Dies gilt nicht bei Arbeitnehmern, die überwiegend körperliche Arbeit verrichten.
GOAR Bögelein teilt mit, dass sie die möglichen Hinderungsgründe aktuell nochmals bei allen Gewählten geprüft hat. Von den Gewählten wurden keine Hinderungsgründe mitgeteilt.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Der Gemeinderat stellt fest, dass bei den am 09.06.2024 gewählten Gemeinderäten der Gemeinde Stimpfach keine Hinderungsgründe nach § 29 GemO vorliegen.
b)        Nachlese zur Europa- und Kommunalwahl 2024

Mit den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 hatte die Gemeindeverwaltung die aufwändigste und schwerste Wahl durchzuführen, die es gibt. Sie war in den letzten Wochen und Monaten mit enormen Aufwand verbunden. Am Wahlsonntag und dem darauffolgenden Montag haben rund 40 ehrenamtliche Helfer, bestehend aus Gemeindebediensteten sowie Bürgerinnen und Bürgern zu einem reibungslosen Gelingen der Wahl beigetragen. Dafür möchte BM Strobel sich ganz herzlich bei allen Helferinnen und Helfern bedanken, allen voran bei Hauptamtsleiterin Petra Bögelein. Ein Dank gilt auch allen, die sich bei diesen zahlreichen Wahlen zur Verfügung gestellt haben. Sie haben dafür gesorgt, dass es tatsächlich eine demokratische Wahl war. Sie haben dem Bürger eine Wahl gegeben. Sie haben sich zur Verfügung gestellt, einen Wahlkampf organisiert und sich den Bürgerinnen und Bürgern in Gesprächen gestellt. Allen Kandidatinnen und Kandidaten dankt BM Strobel auf diesem Wege für Ihre Bereitschaft zur Kandidatur. Wo eine Wahl ist, gibt es naturgemäß aber auch immer Kandidaten, die nicht zum Zuge kommen. Er sagt bewusst nicht „Wahlverlierer“, denn das sind sie nicht. Das ist immer schade, denn bürgerschaftliches Engagement lässt man ungern ungenutzt. Er wünscht ihnen, dass man Wege findet, diese Kandidaten auch weiter einzubinden. Ein Glückwunsch geht zum Schluss an alle Kandidaten, die gewählt worden sind. Ob nun eine Konstituierung des neuen Gremiums bereits in der nächsten Sitzung im Juli oder erst im September stattfindet, ist nicht zuletzt davon abhängig, wie schnell die Wahl von der Rechtsaufsicht geprüft wird.

Baumaßnahme Eichishof
hier: Nachtragsangebot Nebenstrecke

Die Bauarbeiten im ersten Los der Baumaßnahme in der Ortsdurchfahrt in Eichishof werden bis Mitte Juli weitestgehend abgeschlossen sein. Anschließend soll es an die Außenstrecken (Los 2) gehen. Während der Tiefbauarbeiten zur Verlegung des Regenwasserkanals von der Kreuzung Eichissägmühle bis zum Ortseingang kam es durch die schweren Baustellenmaschinen zu stärkeren Verdrückungen der Fahrbahn. Weiter wurde der genaue Aufbau der Fahrbahn nun in den Verlegegräben sichtbar. Dieser ist schlechter als die Probebohrungen ergeben haben. Schließlich führt der starke Baustellenverkehr auf den Außenstrecken zu einer deutlichen Schädigung der Fahrbahn, so dass die Schadstellen auf der Außenstrecke gegenüber der Ausschreibung deutlich zugenommen haben. Dies hat die Baufirma bei den Baustellengesprächen dazu veranlasst, ein Nachtragsangebot für eine veränderte Ausführung der Bauarbeiten auf den Außenstrecken anzubieten. Dabei soll die Fahrbahn gefräst und gekalkt werden. Es handelt sich nach erster Einschätzung um eine abgespeckte Variante des vom Gremium verworfenen „teureren Ausbaus“. Das Ing-Büro Grimm hat dieses Angebot geprüft und erläutert dieses kurz.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Das Nachtragangebot der Firma Tannhauser für die veränderte Ausführung der Bauarbeiten wird zum Pauschalangebot von insgesamt 550.000 € angenommen.

Haushalt 2022
hier: Feststellung der Jahresrechnung und Jahresrechenschaftsbericht

Die Gemeinde hat zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten. Er hat die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen. Der Jahresabschluss ist durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern und vom Gemeinderat festzustellen. Das Ergebnis 2022 ist eigentlich nichts Neues; bei der Haushaltsplanaufstellung 2024 ist das vorläufige Ergebnis 2022 bereits ausgewiesen.

 

Gesamtfinanzhaushalt:

vorläufiges

Ergebnis HH 2022

lt. HH-Plan 2024

festzustellendes

Ergebnis 2022

Zahlungsmittelbedarf Ergebnishaushalt (Cashflow)

761.949,45 €

766.817,33 €

Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit

-2.411.570,25 €

-2.411.570,25 €

Finanzierungsmittelbedarf

-1.649.620,80 €

-1.644.752,92 €

Endbestand an Zahlungsmitteln

0,00 €

114.127,96 €

Haushaltsjahr 2022 kompakt:
Das Haushaltsvolumen beträgt 10.173.302 € (Plan: 10.723.138 €).
Das Haushaltsjahr 2022 schließt im Vergleich zur Haushaltsplanung in der Ergebnisrechnung um 1.344.254 € deutlich besser ab. Das ordentliche Ergebnis beträgt 668.108 € (Plan: -676.146 €). Allein die Steuereinnahmen mit 4.484.496 € spülen der Gemeinde 473.932 € (Gewerbesteuer +324.324 €, Gde.Anteil EKSt. +112.851 €) mehr in die Kasse. Auch an Zuweisungen und Zuschüssen wurden 245.065 € (Schlüsselzuweisungen +197.688 €) mehr ausgeschüttet. Auf der Ausgabenseite konnten bei den Sach- und Dienstleistungen, Unterhaltungsmaßnahmen (-137.882€) weitere 263.332 € eingespart werden. Der Planansatz für Personal musste wegen späteren Stellenbesetzungen um -74.623 € ebenso nicht ausgeschöpft werden. Dadurch können die ordentlichen Erträge auch die ordentlichen Aufwendungen ausgleichen. Die Gemeinde erwirtschaftet ihren Ressourcenverbrauch, was sich mit einem positiven Gesamtergebnis von 668.108 € im Ergebnishaushalt ausdrückt. Die Gesamtfinanzrechnung schließt mit einem Zahlungsmittelüberschuss aus der Ergebnisrechnung (sog. Cash-Flow) in Höhe von 766.817 € ab. Das Gesamtergebnis 2022 fällt insgesamt um 960.726 € besser aus als geplant. Diese Überschüsse werden jedoch komplett zur Deckung von Investitionen benötigt. Der Finanzierungsmittelbestand am Ende des Jahres weist ein Defizit von -275.813 € aus; geplant war ein Überschuss von 168.901 €. Grund hierfür sind zum einen noch nicht eingegangene Zuschüsse für den Neubau FW-Magazin und Bauhof -248.398 €, deren Abruf wegen fehlender Schlussrechnungen erst 2023 möglich ist sowie verschobenen Maßnahmen (OD Eichishof 84.480 €, Leitbild 100.000 €, Stützmauer Connenweiler Str. 105.000 €). Des Weiteren wurde das Neubaugebiet Schlotfeld II direkt über den Kernhaushalt finanziert (Plan Treuhandkonto). Der Grund hierfür war die schnelle Umsetzung 2022 und die komplette Vermarktung der Bauplätze 2023. An Investitionen wurden so 3.131.812 € getätigt; lt. Plan 356.569 € weniger. Gedeckt wird der Investitionsbedarf mit dem Überschuss aus dem Ergebnishaushalt, den Kreditaufnahmen sowie der Entnahme aus den Rücklagen. Zur Finanzierung des Haushalts waren 1,7 Mio.€ geplant, die bis 31.12.2022 auch aufgenommen worden sind. Der Schuldenstand steigt somit um 1.368.940 € auf 5.334.189 €, pro Kopf 1.711 € (Vj. 1.275 €). Der Finanzierungsmittelbedarf beläuft sich auf 1.644.753 €. Die Nettokreditaufnahme / Neuverschuldung beträgt 1.368.940 €. Der Finanzierungsmittelbestand reduziert sich zum Ende vom Haushaltsjahr um -275.813 €. Der Anfangsbestand an Zahlungsmitteln sinkt um 158.811 € auf 268.079 €. An liquiden Eigenmitteln stehen somit für künftige Investitionen 114.128 € zur Verfügung (Mindestliquidität 145.250 €).
Die Höhe der Investitionen 2022 beträgt 3.131.812 €.
Die größten Posten (>50.000 €) sind:

-Grunderwerb Baugebiet Eckarroter Straße   

135.735 €

-Baulanderschließung

   Schlossfeld III:    218.528 € (Auflösung Treuhandkto.)

   Schlotfeld II:       600.874 €

 

 

819.402 €

-Bauhof/FWM Stimpfach (Hochbau)   

1.622.055 €

-PV-Anlage Bauhof/FWM Stimpfach

95.218 €

-Digitalisierung Schule

57.343 €

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
Dem Feststellungsbeschluss wird zugestimmt.

Bauvorhaben Kirchstraße 13 und 15
hier: Aktueller Stand und weiteres Vorgehen

Nachdem der Gemeinderat in den letzten drei Monaten drei Mal nichtöffentlich über diese Grundstücksangelegenheit beraten hat, möchte BM Strobel nun auch der Öffentlichkeit den Vollzug der Kaufverträge mitteilen.
Am Donnerstag, 06.06.2024 konnte die Gemeinde zunächst das Anwesen Kirchstraße 15 erwerben und anschließend zusammen mit dem Grundstück Kirchstraße 13 an die Herren Hägele und Frank weiterverkaufen.
BM Strobel möchte sich an dieser Stelle bei allen Beteiligten ausdrücklich bedanken, seien es Verkäufer, Käufer oder auch das Gremium. Hier wurde in den letzten Monaten ruhig, sachlich und sehr schnell agiert und für die Gemeinde Stimpfach ein großes Projekt auf den Weg gebracht, welches die medizinische Versorgung der Gemeinde für eine sehr lange Zeit sicherstellen wird. Ohne die gute Arbeit aller wäre dies nicht gelungen, denn es war kein Selbstläufer, da sich viele Gemeinden in Zeiten einer immer schlechter werdenden ärztlichen Versorgung um das MVZ Medicum bemüht hatten, nachdem die Gespräche mit der Stadt Crailsheim im Februar gescheitert waren und in der Presse verkündet wurde, dass das MVZ nun auch außerhalb Crailsheims nach einem neuen Standort suchen wird.
Der erste Schritt ist, dass die Zweigpraxis in Stimpfach in der Kirchstraße 4 eröffnet wird. Dies ist für das III. Quartal 2024 vorgesehen. Es wird zur Eröffnung einen oder mehrere Aufnahmetage geben. Eine Neuaufnahme als Patient ist jetzt noch nicht möglich.
Bis zu einem Baubeginn müssen sowohl die Gemeinde wie auch die Bauherren das hohe Tempo der letzten Monate halten. Es laufen auf beiden Seiten Gespräch mit den jeweiligen Planern zum Abbruch und baureifen Herstellung der Grundstücke bzw. zum Neubau. Bis zum Herbst müssen diese Planungen Zuschussreife haben. Im Frühjahr 2025 soll dann der Abbruch der Gebäude durch die Gemeinde erfolgen und Baureife hergestellt werden. Zur Jahresmitte 2025 sollen die Grundstücke übergeben und mit dem Neubau begonnen werden, damit Ende 2026 der Neubau mit Arztpraxen bzw. med. Dienstleitungen eröffnet werden kann.

Einvernehmen zu Bauvorhaben nach § 36 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat stimmt der folgenden Bauvoranfrage zu und erteilt sein Einvernehmen:
Errichtung eines Tiny Hauses zur Unterbringung der Altenteiler des landwirtschaftlichen Betriebs, Flst.Nr. 1766, Weipertshofen
Der Gemeinderat stimmt dem folgenden Bauvorhaben zu und erteilt sein Einvernehmen:
Aufstockung der Garage für Wohnraumerweiterung im Obergeschoss, Flst.Nr. 894, Stimpfach
Der Gemeinderat wird über folgende Bauvorhaben informiert:

  • Umbau und Nutzungsänderung der Sparkassengesellschaftsstelle zu Wohnungen, Flst.Nr. 42, Stimpfach
  • Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Flst.Nr. 1601/38, Stimpfach-Weipertshofen

Zukünftiger Umgang mit Fristen der Baurechtsbehörde
Die Verwaltung hat den Gemeinderat in vergangenen Sitzungen darüber informiert, dass Baugesuche künftig nicht mehr bei der Gemeinde eingereicht werden können, sondern direkt in Crailsheim beim Landratsamt abgegeben werden müssen. Die Verwaltung wird dann auf elektronischem Weg in das Prüfungsverfahren einbezogen und zu Prüfungen und Stellungnahmen aufgefordert. Dies führt nun zu der Situation, dass wir in der Regel eine Frist von 1 Monat erhalten, um unsere Stellungnahme abzugeben. Fristverlängerungen sind für jedes Baugesuch einzeln zu beantragen. Die Verwaltung bittet den Gemeinderat daher um Festlegung, wie wir künftig mit diesen Fristen umgehen sollen. Die Verwaltung könnte sich vorstellen, bei Baugesuchen im Kenntnisgabeverfahren bzw. solchen, die unbedenklich sind, da sie nicht gegen einen Bebauungsplan verstoßen oder aber auch bei „kleineren“ Bauvorhaben selbst zu entscheiden und anschließend den Gemeinderat zu informieren. Bei Baugesuchen mit Ausnahmegenehmigungen bzw. bedeutsamen Bauvorhaben beantragt die Verwaltung die Fristverlängerung und bringt es in den Gemeinderat. Ein GR macht hierzu den Vorschlag, die Baugesuche in Zukunft digital nach Eingang an die Gemeinderäte zu senden. Diese können dann bereits vor der Sitzung gesichtet werden. Das Gremium stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu.

Bekanntgabe, Verschiedenes und Anfragen
Verwaltung

Kriminalitätsstatistik
BM Strobel teilt dem Gremium mit, dass nach der aktuellen Kriminalitätsstatistik die Gemeinde Stimpfach die sicherste Gemeinde im Landkreis ist.
Dank an Gemeinderat
BM Strobel bedankt sich beim Gemeinderat für die letzten 5 Jahre sehr konstruktive Zusammenarbeit. Er schätzt die ruhige, sachliche Zusammenarbeit sehr.
1000 Jahr Feier
BM Strobel gibt dem Gremium einen kurzen Vorblick auf die beiden Festwochenenden. Aktuell baut der Festwirt das Zelt auf.

Gemeinderat
Festumzug
Ein GR merkt an, dass es für die Pferde beim Festumzug nicht gut ist, wenn diese direkt nach der Kapelle kommen sollen. Das macht sie nur scheu. Die Teilnehmer können untereinander tauschen, erklärt ein GR.
Ortsdurchfahrt Randenweiler
Ein GR fragt nach, ob die Ausbesserungsarbeiten in Randenweiler abgeschlossen sind? Vor der Firma Kurz seien die Schäden noch nicht behoben. BM Strobel erläutert, dass dieser Schaden aufgrund eines Kabelschadens entstanden ist und somit nicht Aufgabe der Straßenmeisterei ist.
Schlossfest
Ein GR bedankt sich für die sehr gute Zusammenarbeit beim Schlossfest. Sein besonderer Dank geht an die Mitarbeiter des Bauhofes.

Ferienprogramm
Eine GRin möchte wissen, ob das Ferienprogramm auch noch in Papierform ausgeteilt wird. BM Strobel erläutert, dass das Ferienprogramm im letztem Jahr zum ersten Mal online war und deshalb noch über das Mitteilungsblatt auf Pabier zugegangen ist, seit diesem Jahr wird es nur noch online abgewickelt.

Ausbesserungsmaßnahmen Randenweiler
Ein GR erkundigt sich nach den Ausbesserungsarbeiten entlang den Bahngleisen in Randenweiler. Die Fahrbahn sei sehr beschädigt, da hier viele Autos bei der Straßensperrung durch Randenweiler ausgewichen sind. Wer trägt hier die Kosten? BM erklärt, dass es schon Ausbesserungsmaßnahmen gegeben hat, welche der Bund getragen hat, da es eine Linienersatzstrecke der Busverbindung war. Die Ausbesserungsmaßnahmen, die jetzt noch anstehen, muss die Gemeinde selbst bezahlen.